Abseilrettungsgerät AG 10

EN 341 / CE 0158

Das Abseilrettungsgerät AG 10 wird für das Abseilen von Personen von höher gelegenen Arbeits-plätzen eingesetzt. Das Abseilgerät AG 10 ist keine Auffangeinrichtung.

Beschreibung

EN 341 / CE 0158

Das Abseilrettungsgerät AG 10 wird für das Abseilen von Personen von höher gelegenen Arbeits-plätzen eingesetzt. Das Abseilgerät AG 10 ist keine Auffangeinrichtung.

Das Abseilrettungsgerät AG 10 bietet die Möglichkeit, entweder das Gerät an einem Anschlagpunkt
zu befestigen und dann mit dem Gerät eine zweite Person abzuseilen (Abseilen eines Verunfallten durch eine zweite Person z.B. im Pendelverkehr) oder die Seilendverbindung an einem Anschlagpunkt zu befestigen und sich dann abzuseilen (Abseilen der eigenen Person durch Abfahren mit dem AG 10 ).

Folgende Formen des Abseilens sind möglich:

  • Gleichzeitiges Abseilen von zwei Personen (max. Abseilhöhe 100 m, max. Abseillast 225 kg)
  • Abseilen einer Person (max. Abseilhöhe 400 m, max. Abseillast 150 kg)
  • Abseilen einzelner Personen im Pendelverkehr (max. Abseilhöhe 400 m, max. Abseillast 150 kg)

Die Abfahrgeschwindigkeit beim Abseilen wird über eine Fliehkraftbremse automatisch geregelt (Standardgeschwindigkeit ca. 0,7 m/s).

 

Abseilgerät AG 10
mit fliehkraftgeregelter Brems –
automatik für einen gleichmäßigen
Abseilvorgang

Abfahrseil
Statisches Kernmantelseil
Durchmesser = 9 mm / EN 1891

Geräteklasse : A
zul. Abseilhöhe : max. 400m
zul. Abseilhöhe bei 2 Personen : max. 100m
max. Abseillast : 150kg
max. Abseillast bei 2 Personen : 225kg
Abseilgeschwindigkeit : Standardausführung 0,7m/s
Eigengewicht : 1,4kg (ohne Seil)