Abseilrettungsgerät AG 10 K

EN 341 CE 0158

Das Abseilrettungsgerät AG 10 K wird für das Abseilen von Personen von höher gelegenen Arbeitsplätzen eingesetzt. Das Abseilrettungsgerät AG 10 K ist keine Auffangeinrichtung.

Das Abseilrettungsgerät AG 10 K bietet die Möglichkeit, entweder das Gerät an einem Anschlagpunkt zu befestigen und dann mit dem Gerät eine zweite Person abzuseilen (Abseilen eines Verunfallten durch eine zweite Person) oder die Seilendverbindung an einem Anschlagpunkt zu befestigen und sich dann abzuseilen (Abseilen der eigenen Person durch Abfahren mit dem AG 10 K). Die Abfahrgeschwindigkeit wird über eine Fliehkraftbremse automatisch geregelt (Standardgeschwindigkeit ca. 0,8 m/s). Die maximale Abseilhöhe beträgt 200 m bzw. 100 m bei 2 Pers. und die max. Abseillast beträgt 150 kg bzw. 225 kg bei 2 Pers.

Beschreibung

EN 341 CE 0158

Das Abseilrettungsgerät AG 10 K wird für das Abseilen von Personen von höher gelegenen Arbeitsplätzen eingesetzt. Das Abseilrettungsgerät AG 10 K ist keine Auffangeinrichtung.

Das Abseilrettungsgerät AG 10 K bietet die Möglichkeit, entweder das Gerät an einem Anschlagpunkt zu befestigen und dann mit dem Gerät eine zweite Person abzuseilen (Abseilen eines Verunfallten durch eine zweite Person) oder die Seilendverbindung an einem Anschlagpunkt zu befestigen und sich dann abzuseilen (Abseilen der eigenen Person durch Abfahren mit dem AG 10 K). Die Abfahrgeschwindigkeit wird über eine Fliehkraftbremse automatisch geregelt (Standardgeschwindigkeit ca. 0,8 m/s). Die maximale Abseilhöhe beträgt 200 m bzw. 100 m bei 2 Pers. und die max. Abseillast beträgt 150 kg bzw. 225 kg bei 2 Pers.